Fähigkeitsausweis für Berufsfahrer/innen

Den Fähigkeitsausweis benötigt man ab dem 01. Sept. 2013 Kat. D/D1 und für die Kat. C/C1 ab dem 01. Sept. 2014.
Dass man den Fähigkeitsausweis am 01. Sept. 2013 Kat. D/D1 oder am 01. Sept. 2014 Kat. C/C1 erhält, muss man bis zu diesem Zeitpunkt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen können.

 

Wer ist betroffen?

Alle, die nach dem 01. September 2009 das Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis in den Kat. C/C1 bzw. D/D1 einreichen, müssen einen Fähigkeitsausweis erwerben.
Wer am 01. September 2009 den entsprechenden Führerausweis bereits besitzt (oder zumindest das Gesuch um den Lernfahr- oder Führerausweis eingereicht hat), erhält den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei.

 

Wo können Sie sich weiterbilden?

Um diese Weiterbildung im Kanton Glarus anbieten zu können, haben sich einige Glarner Fahrlehrer zu Lastwagenfahrlehrern ausbilden lassen
und führen unter dem Namen der Verkehrszentrum Glarnerland AG (VZG AG) diverse Kurse durch.