Allgemeine Geschäftsbedinungen

Geltungsbereich

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, per Post oder online) in Kraft und endet automatisch mit dem Abschluss der Ausbildung.

 

Fahrlektionen

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten und beinhaltet, neben dem Fahren im Verkehr, Instruktionen, Schlussbesprechung sowie die Terminvereinbarungen einer nächsten Lektion. Der Treffpunkt der Fahrlektion wird im Voraus definiert. Der/Die Schüler/in ist verpflichtet bei jeder Fahrlektion die notwendigen Dokumente (Lernfahrausweis, ausländischer Führerausweis etc.) dabei zu haben. Zudem ist der/die Schüler/in verpflichtet allfällige Auflagen der Behörden gemäss Lernfahrausweis jederzeit einzuhalten (Tragen von Sehhilfen, medizinische Auflagen etc.).

 

Abmeldung, Verspätungen & Versäumnisse

Abmeldungen müssen telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung weniger als 48 Stunden vor Beginn der Fahrlektion, behält sich die Fahrschule Landolt das Recht vor, die Fahrlektion mit 50 % zu verrechnen. Bei Abmeldung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Fahrlektion, behält sich die Fahrschule Landolt das Recht vor, die Fahrlektion vollumfänglich zu verrechnen.

Verspätungen seitens Schüler/-in gehen zu Lasten des/der Schülers/Schülerin. Verspätungen seitens der Fahrschule Landolt werden nachgeholt. Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin zu warten. Die Fahrschule Landolt behält sich das Recht vor, versäumte Fahrlektionen vollumfänglich zu verrechnen.

 

Kleidung / Schuhe

Der/die Schüler/-in ist verpflichtet für die Fahrlektion geeignete Kleidung/Schuhe zu tragen (keine Flip-Flops, Absatzschuhe, Wanderschuhe, schmutzige Arbeitskleidung). Bei ungeeigneter Kleidung oder ungeeigneten Schuhen liegt es im Ermessen der Fahrschule Landolt, die Lektion abzubrechen oder abzusagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Nachholung und/oder Rückerstattung der Fahrlektion.

 

Durchführung von Kursen

Die Fahrschule Landolt, behält sich das Recht vor, mögliche Kurse (Motorradgrundkurse / Theoriekurse Lastwagen) bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn abzusagen und die Teilnehmer/-innen mit dessen Rücksprache in andere Kurse umzubuchen.

 

Fahrfähigkeit

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (z. B. Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Krankheit, Ablenkung, Stress, Alkohol oder Drogen/Medikamente), kann die Fahrlektion jederzeit abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

 

Ausschluss

Die Fahrschule Landolt behält sich vor, Teilnehmer/-innen in begründeten Fällen aus einem Kurs, Theorieunterricht oder einer Fahrlektion auszuschliessen (z. B. Unterrichtsstörung, Beleidigung, Belästigung, Sachbeschädigung, etc.). Bei einem Ausschluss werden die Kurskosten nicht zurückerstattet. Die Fahrschule Landolt ist berechtigt, im Falle grober Verstösse den Vertrag mit dem/der Teilnehmer/-in mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Der/die Teilnehmer/-in hat für sämtliche, der Fahrschule Landolt aus einem solchen Ereignis entstandenen Kosten aufzukommen oder haftet für eventuelle Schäden an Dritten.

 

Lektionsgestaltung / Prüfungstermin

Der/die Schüler/-in wird möglichst effizient als zukünftiger/zukünftige Verkehrsteilnehmer/-in vorbereitet. Die Lektionsgestaltung basiert auf den Fähigkeiten und der Erfahrung des/der Schülers/Schülerin. Die Fahrlektionen werden transparent dokumentiert. Die Lernziele werden vor der Fahrlektion erklärt und bei der Schlussbesprechung gemeinsam reflektiert. Der Prüfungstermin wird von der Fahrschule Landolt gemeinsam mit dem/der Schüler/-in vereinbart. Die Fahrschule Landolt behält sich das Recht vor, den Prüfungstermin zu verschieben oder bei Missachtung der Vereinbarung zu stornieren.

 

Zahlungsmodalitäten Kategorie A1 / A

Die Bezahlung der absolvierten Fahrlektionen oder des Grundkurses ist im Voraus oder am ersten Kurstag zu tätigen. Es besteht die Möglichkeit der Barzahlung oder per Bankzahlung.

 

Zahlungsmodalitäten Kategorie B, BE und BPT

Die Bezahlung der absolvierten Fahrlektionen erfolgt periodisch. Es besteht die Möglichkeit der Barzahlung oder per Bankzahlung. Gutscheine sind spätestens bei der zweiten Fahrlektion mitzubringen. Übersteigen die Kurskosten das bewilligte Kostendach der Institution (SVA, RAV, Gemeinde, Unternehmen, etc.) oder wenn die Massnahme aus einem Grund von der Institution gestoppt wird (Kostenüberschreitung, Zeitlimit, Beendigung des Arbeitsverhältnis, etc.), ist der/die Schüler/-in verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten selber zu tragen.

 

Zahlungsmodalitäten Kategorie C1/D1, C, CE und D

Die Bezahlung der absolvierten Fahrlektionen erfolgt periodisch. Dabei erfolgt eine Anzahlung durch den/die Fahrschüler/in. Es besteht die Möglichkeit der Barzahlung oder per Bankzahlung. Gutscheine sind spätestens bei der zweiten Fahrlektion mitzubringen. Übersteigen die Kurskosten das bewilligte Kostendach der Institution (SVA, RAV, Gemeinde, Unternehmen, etc.) oder wenn die Massnahme aus einem Grund von der Institution gestoppt wird (Kostenüberschreitung, Zeitlimit, Beendigung des Arbeitsverhältnis, etc.), ist der/die Schüler/-in verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten selber zu tragen.

 

Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen

Der/die Schüler/-in ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die während der Fahrlektion und/oder der amtlichen Führerprüfung entstehen, versichert (inkl. Vollkasko). Der Versicherungsbetrag ist für jeden/jede Schüler/-in obligatorisch und muss mit der ersten Abrechnung bezahlt werden. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Kategorie des Fahrunterrichtes. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden an Fahrzeugen, Infrastruktur oder sonstigem Schulungsmaterial der Fahrschule Landolt sowie an Dritt-Fahrzeuge gehen vollumfänglich zu Lasten des/der Schüler/-in.

 

Bild- / Videoaufnahmen

Die Fahrschule Landolt behält sich das Recht vor, Bild- und/oder Videoaufnahmen zu machen oder diese von Dritten machen zu lassen. Diese Aufnahmen können zu Schulungs- und/oder Marketingzwecken verwendet werden. Möchte ein/e Teilnehmer/-in nicht auf Bild- und/oder
Videoaufnahmen ersichtlich sein, hat er/sie dies der Fahrschule Landolt mitzuteilen.

 

Datenschutz

Kundendaten werden nur für interne administrative und/oder marketingtechnische Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es besteht jederzeit Anspruch auf die Herausgabe oder die Löschung der erfassten Daten.

 

Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

 

Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Landolt ist das Schweizer Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen behindert nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, welche den Interessen beider Vertragsparteien entspricht.

 

Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren. Nebenabreden, Änderungen von vertraglichen Abmachungen oder Zusatzvereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Die allfällige Ungültigkeit einer der vorstehenden Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt.

 

Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen Schüler/-in und der Fahrschule Landolt werden, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte entschieden. Gerichtsstand ist Glarus.

 

Einverständniserklärung

Der/die Schüler/-in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und erklärt sich damit einverstanden.